Art. 1 – Name und Sitz
Unter dem Namen BCS Bike Club Spiez besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Spiez (BE). Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 – Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung des Mountainbike- und Radsports in der Region Spiez und Umgebung. Er organisiert Touren, Trainings und Veranstaltungen für Mitglieder aller Alters- und Leistungsklassen und fördert den sportlichen Nachwuchs.
Art. 3 – Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Es bestehen folgende Mitgliederkategorien:
- Aktiv: Vollmitgliedschaft mit Stimm- und Wahlrecht
- Passiv: Fördermitgliedschaft ohne Stimm- und Wahlrecht
- J+S: Jugend und Sport, für Mitglieder bis 20 Jahre
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Art. 4 – Mitgliederbeiträge
Die jährlichen Mitgliederbeiträge werden von der Generalversammlung festgelegt. Sie sind jeweils bis zum 31. März des laufenden Vereinsjahres zu entrichten. Bei Nichtzahlung ruht die Mitgliedschaft.
Art. 5 – Austritt und Ausschluss
Der Austritt ist jederzeit möglich und ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand kann ein Mitglied aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ausschliessen. Das betroffene Mitglied kann gegen den Ausschluss an die nächste Generalversammlung rekurrieren.
Art. 6 – Organe
Die Organe des Vereins sind:
- Die Generalversammlung
- Der Vorstand
- Die Revisionsstelle
Art. 7 – Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Sie ist das oberste Organ des Vereins und entscheidet über Statutenänderungen, Wahlen, Budget und Jahresrechnung. Einladungen erfolgen mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich oder per E-Mail.
Art. 8 – Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen (Präsident/in, Kassier/in, Aktuar/in) und führt die laufenden Geschäfte. Er vertritt den Verein nach aussen und vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlung.
Art. 9 – Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 10 – Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen Generalversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erfolgen. Ein allfälliges Vereinsvermögen wird einem gemeinnützigen Zweck im Bereich Sport oder Jugendförderung zugeführt.
⚠️ Dies sind Platzhalter-Statuten. Bitte durch die offiziellen Statuten des BCS Bike Club Spiez ersetzen.